Zweitwohnsitz bei den Großeltern

Hallo, weiß jemand, ob ich meine Kinder alleine bei der Oma als Zweitwohnsitz anmelden kann UND hat man trotz Zweitwohnsitz Anrecht auf einen Kitaplatz? Wüsste sonst nicht, wie ich den Umzug bewerkstelligen soll.

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Mir ist einiges nicht klar oder gar einleuchtend von dem wenigen, dass du schreibst.

Aber primär scheint es darum zu gehen, dass du Hilfe bei der Betreuung deiner Kinder benötigst.
Wie genau das Problem ausschaut schreibst du ja nicht, aber was ich dir sagen kann ist, dass nur Menschen, die sich aktiv Hilfe suchen, auch geholfen werden kann. Vielleicht mal bei der Stadt anrufen, bei der Beratungsstelle, Diakonie, Caritas, AWO etc. im Familenzentrum soetwas in der Art und dort mit deinem Problem vorstellig zu werden.

Wer weiß schon, welche Möglichkeiten es gibt?

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klingt nach Kurfristig während Umzug/Bauphase? -- dann muss Du gar nix ummelden.
Lass das Kind da gemeldet, wo der KiTa Platz ist.
Wenn Du Hilfe brauchst, dann ist das eher wie Babysitten. Da musst Du nicht ummelden.

Das mit dem Anrecht auf KiTaplatz ist eher ein anderes Problem, wenn die Wartelisten so lange sind, dass man sich schwanger schon anmelden muss.

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In der Meldebescheinigung steht dann NW für Nebenwohnsitz statt HW für Hauptwohnsitz.

Du kannst dich mit NW bei den Großeltern melden, dann auch die Kinder. Kinder ohne dich ist mM nach nicht möglich.
Ob das beim Kitaplatz hilft wage ich zu bezweifeln.

Ich habe seit über 20 Jahren meinen NW im Haus meiner Eltern.

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Geht es möglicherweise darum, dass du Sorge hast, den Kitaplatz zu verlieren nach dem Umzug bzw. darum, dass ihr in dem Ort der Großeltern in die Kita wollt? Ob ein Nebenwohnsitz ausreicht, weiß ich nicht, auch nicht, ob man Kinder ohne Eltern bei den Großeltern melden kann. Aber wenn du verheiratet/liiert bist mit dem Vater: du musst nicht mit deinem Partner zusammenwohnen. Es könnte einer in Ort A gemeldet sein und einer in Ort B mit den Kindern bei den Großeltern.

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Das kannst Du, der Zweitwohnsitz ist aber für den KiTa-Platz üblicherweise unerheblich.
Du müsstest auch prüfen, ob die Kommune der Oma eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt.

Grüsse
BiDi