Nur mal schnell die Frage....stimmt das?? Wie sagt man das dem Arbeitgeber??
LG
Judith
Ab 26 Grad Hitzefrei für Schwangere??
Davon habe ich im Mutterschutzgesetz nichts gelsen. Das kann ich mir nicht vorstellen.
LG Kathrin
+ + 12. SSW
Ich weiß davon auch nichts.
Sonderregelung im Mutterschutz
Lediglich bestimmte Personengruppen wie Schwangere und stillende Mütter können auf strengere Regeln zurückgreifen. Voraussetzung: Sie weisen ein ärztliches Attest vor, das die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordert. Kann der Arbeitgeber das nicht ermöglichen, so haben Schwangere und stillende Mütter Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen Ort oder sogar Freistellung (§ 4 Mutterschutzgesetz).
Hmmm...ganz so unrechts hatte ich also nicht
Außer in der Schule hab ich noch nie was von Hitzefrei gehört.
Na ja, kannst es ja probieren!
Lg,
Sandra
Sonderregelung im Mutterschutz
Lediglich bestimmte Personengruppen wie Schwangere und stillende Mütter können auf strengere Regeln zurückgreifen. Voraussetzung: Sie weisen ein ärztliches Attest vor, das die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordert. Kann der Arbeitgeber das nicht ermöglichen, so haben Schwangere und stillende Mütter Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen Ort oder sogar Freistellung (§ 4 Mutterschutzgesetz).
Hatte nicht ganz unrecht
lg
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/528443.html?eid=501561
Schau mal hier, da steht das du ein Attest vom Arzt brauchst, in dem die Raumtemperatur bei der du arbeiten darfst begrenzt ist.
LG lucky
Hi habe das hier gefunden. Vielleicht hilft das dir weiter.
Vielleicht erkundigst du dich genau. Ich weiss nur nicht wo man das machen kann.
LG
Larissa
Sonderregelung im Mutterschutz [Bearbeiten]
Lediglich bestimmte Personengruppen wie Schwangere und stillende Mütter können auf strengere Regeln zurückgreifen. Voraussetzung: Sie weisen ein ärztliches Attest vor, das die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordert. Kann der Arbeitgeber das nicht ermöglichen, so haben Schwangere und stillende Mütter Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen Ort oder sogar Freistellung (§ 4 Mutterschutzgesetz).
Quelle Wikipedia
oder das hier
Konkrete Schutzgebote für Schwangere und Auszubildende
Für bestimmte Beschäftigtengruppen bestehen konkrete Schutzgebote, die zwingend beachtet werden müssen. Dies gilt zunächst für Schwangere und stillende Mütter. Diese dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze ausgesetzt sind. Dies folgt aus den §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 3 Mutterschutzgesetz.
Wird einer Schwangeren zudem in einem ärztlichen Zeugnis attestiert, dass die Beschäftigung bei erhöhten Temperaturen für Mutter oder Kind gesundheitsgefährdend ist, besteht darüber hinaus ein Beschäftigungsverbot gem. § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, über den Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen hinaus Mutterschutzlohn für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbotes zu zahlen (vgl. § 11 MuSchG).
Ich danke dir!!!