Unterhalt Volljährigkeit

Hallo,

Mein Kind ist vor ein paar Monaten 18 geworden, lebt bei mir und geht noch zur Schule.
Der KV hat sich beim Umgang und beim Unterhalt zahlen immer schwer getan, so dass seit Jahren alles übers Jungendamt lief. Kontakt zwischen Kind und KV besteht nicht.
Das JA hätte auch bis zum 21. Lj weiter beraten und berechnet, leider hat der KV direkt einen Anwalt eingeschaltet und die Zahlung eingestellt.
KV hat sich geweigert mit dem Jugendamt zu kommunizieren, also stellte das einen Beratungsschein für Verfahrensbeihilfe aus.
Also musste mein Kind natürlich zum Anwalt, hat alle Unterlagen (natürlich vom KV und mir als KM) eingefordert, berechnen lassen...
Diese Berechnung wird vom KV nicht akzeptiert.
Immer wieder wurde von Anfang an das ganze Prozedere in die Länge gezogen, Unterlagen fehlten, müssen nachgereicht werden, Fristen verlängert ...
Aktuell soll bis Anfang Juni "korrigierend berechnet" (O-ton Anwalt KV) werden.

Lange Rede, kurzer Sinn... der KindesAnwalt sagte, er würde dann, wenn zu große Abweichungen seiner Berechnung da sind, das gerichtliche Verfahren gegen den KV einleiten (ich war mit der Berechnung einverstanden und habe bisher keinen eigenen Anwalt).

Kennt sich jemand mit dem weiteren Verfahren aus? Wie lange kann so etwas dauern?

Aktuell trage ich alle Kosten für mein Kind (selbstverständlich), aber es steht eine kursfahrt an, neues Tablet für die Schule (verpflichtend). Usw.

Aktuell geht das alles, allerdings kann ich das Ganze nur schwer bzw. nicht dauerhaft auffangen.
Aktuell habe ich beim Kind (Taschengeld, Freizeit erc) noch nichts eingeschränkt, ich würde mich fühlen als wäre das Kind dadurch doppelt gestraft.

Weiß jemand, wie es lange so ein Prozess dauern kann? Oder was noch für Möglichkeiten offen stehen? (Bürgergeld/ Wohngeld uä kommt nicht in Betracht, da ich ein mittleres bis gutes Einkommen habe und lt. Amt, das Geld ja irgendwann nachgezahlt wird ans Kind)...
Viele Grüße

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Ist es eine Möglichkeit für das Kind Prozesskostenhilfe zu beantragen und den KV vor das Gericht zu ziehen? So lange das nur über Anwälte läuft, kann das natürlich ewig dauern. Es klingt nicht so, als hätte es der KV eilig. Er kann das ganze ja gut aussitzen. Dein Sohn eher nicht, da er ja auch sicher irgendwann eine Ausbildung machen oder studieren möchte, ausziehen usw....

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Verfahrensbeihilfe wurde beantragt und bewilligt... Problem ist, dass der Anwalt sich kümmert, aber die Gegenseite alles in die Länge zieht.... ständig werden Fristen verlängert, was "vergessen" etc.

Und wenn es zum Verfahren kommt, wovon ich ausgehe, dauert das Ganze ja auch nochmal....

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Dein Kind soll seinem Anwalt anweisen Klage einzureichen beim Familiengericht.

Aufhören abzuwarten.

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Streitiges Unterhaltsverfahren vorm Familiengericht durch den Kindesanwalt beauftragen, wie Verena geschrieben hat.
Es wird in der Regel Termin anberaumt (also Präsenz bei Gericht) und dann wird entweder entschieden, nochmal eine Frist abgewartet, ehe Entscheidung auf dem Büroweg ergeht oder man schlägt einen Vergleich vor.

Richter lieben Vergleiche, aber wenn die Berechnung auf soliden Füßen steht, würde ich darauf nicht zwangsweise eingehen. Die Beweis und Darlegungslast, das die Leistungsfähigkeit NICHT da ist, hat nämlich der Vater. Aber der Anwalt des Kindes sollte dazu auch wissenswertes sagen können.

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In Ordnung, ich hoffe ja schon fast, dass der nächste Schritt dann das gerichtliche Verfahren wird. Dann hat das Ganze endlich ein Ende.
Weißt du, wie lange das dauert kann, bis zum Termin?

Hätte es meinem Kind gern erspart, aber scheinbar ist das nicht möglich.

Leistungsfähigkeit des KV besteht, er verdient gut. Leider wollte er sich ja beim Jugendamt trotzdem auf nichts einlassen, nicht mal eine ihm gegenüber sehr wohlwollende Summe wollte er akzeptieren. Der Anwalt hat jetzt deutlich mehr errechnet, das macht den ganzen Sachverhalt nicht einfacher.

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Das Familiengericht ist eigentlich recht schnell, im Gegensatz zur Zivilklage am Amtsgericht bzgl Strafrechtsachen bzw Schadensersatzansprüchen. So ist zumindest meine Erfahrung. Wenn Klage eingereicht wird, werdet ihr recht schnell einen Termin bekommen. Ich kenne meist so Zeiträume von 4-6 Wochen. Also, wenn ihr jetzt loslegt müsste da schnell was kommen. Kann natürlich sein dass der KV nicht auftaucht wg Krankheit, dass der Richter einen weiteren Termin anberaumt, etc. Dann dauert es nochmal so lange. Aber in 3 Monaten solltet ihr ein erstes Ergebnis haben.

Ich würd den auch vor Gericht zerren und dann titulieren. Dann sind die Tänzchen vorbei.

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Danke für deine Antwort!

Das klingt ja gar nicht schlecht...
6 Wochen oder auch im Zweifel 3 Monate sind ja noch gut zu überbrücken - plus die Frist von 1 Monat, die jetzt vom Anwalt des KV mitgeteilt wurde, zur Überprüfung der Berechnung..
Dann ist es noch einigermaßen überschaubar.

Ich hoffe, der Spuk ist bald vorbei.
Kein Kind sollte so etwas durchmachen müssen ...