Homeoffice - Arbeiten im Ausland verboten

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe schon gegoogelt, aber das Thema ist komplex und es scheint viele wenns und abers zu geben...

Ich arbeite in einer Firma (deutscher Standort, Konzern ist überall auf der Welt vertreten) mit der Möglichkeit, überwiegend im Homeoffice zu arbeiten. Regelmäßig wird in Betriebsversammlungen o.ä. die Frage gestellt, warum es nicht möglich sei, aus dem Ausland zu arbeiten. Das ist aktuell nicht erlaubt, da der AG sagt, es ginge nicht wegen der Sozialversicherung (Google sagt mir, das ginge im EU Ausland durchaus mit einer entsprechenden Bescheinigung). Auf die Frage, wieso das dann bei anderen Firmen ginge, folgt immer die Antwort, das diese dann gegen die Gesetze verstossen.
Gemeint ist nicht, dauerhaft aus dem Ausland zu arbeiten, sondern eher mal eine Woche, ein paar Tage lang.
Wer von euch arbeitet in einer Firma, in der das erlaubt ist? Wie funktioniert das? Bekommt ihr dafür irgendwelche Unterlagen, müsst was beantragen.....

Lieben Dank schon mal!

Grüße
N.

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Bei meiner Schwester geht das. Sie arbeitet aber in Österreich. Das ist aber auch auf zwei Wochen im Jahr begrenzt.

Wir dürfen das auch nicht. Naja, es sei denn man gehört zur Heeresführung ;-)

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Das Thema ist in der Tat steuerlich und Sozialversicherungsrechtlichen sehr komplex und schwierig.

Für dich, aber besonders für den Arbeitgeber entsteht das Risiko, dass du im Ausland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst, wenn man nicht haargenau aufpasst. Außerdem kann für den Arbeitgeber im schlimmsten Fall eine steuerliche Betriebsstätte im Ausland entstehen.

Bei uns sind daher 20 Tage im europäischen Ausland erlaubt. Drittländer nicht, denn dafür muss man jeden Einzelfall gesondert betrachten, was das Sozialversicherungsabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen sagt. Somit ist jedes Mal für jeden Mitarbeiter eine umfangreiche Prüfung notwendig, was die Personalabteilung und Steuerabteilung vom Aufwand nicht leisten können. Auch wenn man dies extern prüfen lässt, kostet so ein Gutachten schnell 10.000 Euro für ein einziges Land.

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Bei uns sind 10 Tage arbeiten im Ausland erlaubt, jedoch auch nicht in allen Ländern. Da haben wir einerseits Einschränkungen aufgrund der Sicherheitslage andererseits aufgrund steuerlicher Gegebenheiten.

Beantragt wird das ganze über ein internes Tool, in dem man Zielland und Zeitraum angeben muss. Das muss dann der Vorgesetze genehmigen und fertig ist der Lack.

Insgesamt ist unsere Firma sehr (unnötig) restriktiv, insbesondere was das Arbeiten innerhalb der EU angeht. Bei anderen Firmen geht da bedeutend mehr.:

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Das Thema „Workation“ ist bei uns aktuell erst eingeführt worden. 10 Tage pro Jahr im EU Ausland sind erlaubt, sonst wirds steuerlich wohl sehr kompliziert. Die Kollegen mit Ferienhaus im Ausland oder Familie im Ausland freuen sich, die verlängern dann künftig den Auslandsaufenthalt ohne weiter Urlaubstage zu nehmen 😉:

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Genau für solche Fälle ist auch bei uns Workation einwegführt worden: um den Mitarbeitern zu ermöglichen, den Aufenthalt zu verlängern oder für einen wichtigen Termin unterbrechen zu können, ohne direkt zurückfliegen zu müssen.


Steuerlich sind oft 183 Tage möglich. Für die Sozialversicherung benötigt man innerhalb der EU eine A1-Bescheinigung. Bei Drittstaaten wird es aber kompliziert und muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Wie das mit der entstehenden Betriebsstätte aussieht, weiß ich nicht genau. Dazu stecke ich im Unternehmenssteuerrecht zu wenig drin. Jedoch hat es seine Gründe, warum man es eingrenzt.

Auch aus Mitarbeitersicht hat sicherlich keiner Lust darauf, sich einen teuren Steuerberater zu nehmen, der sich mit Auslandssachverhalten auskennt, und die Steuererklärungen und die Meldung an die Sozialversicherungsbehörden der Länder übernimmt.
Als mein Mann von seiner Firma aus 1 1/2 Jahre im Ausland war, hat das PwC übernommmen. Die haben sich ihren Service aber mit Sicherheit sehr gut bezahlen lassen. Den Stundensatz möchte man als Privatperson nicht tragen.


@TE: ich sitze in der Personalabteilung und auch wir bekommen zu verschiedensten Themen diverse Anfragen von Mitarbeitern, warum dieses und jenes nicht möglich ist. Die Antwort ist oft unbefriedigend, aber vieles lässt das Steuer- und Sozialversicherungsrecht nicht zu. Es ist nicht so, dass wir nicht wollen. Wir dürfen vieles gesetzlich nicht. Gerade aktuell haben wir wieder eine Anfrage des Betriebsrates, mit der wir uns bei Umsetzung direkt in die Steuerhinterziehung begeben würden, also ist es (leider!) nicht umsetzbar.

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Danke schön. Ja, das scheint sehr komplex zu sein und sicherlich ist damit auch ein Grund, das man es von Fall zu Fall prüfen müsste. Bei ca 7500 Mitarbeitern an unserem Standort sicher auch ein Faktor, es erstmal pauschal zu verbieten.

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Wir dürfen nur in Deutschland.
Selbst innerhalb DE bräuchte man Sondergenehmigung wenn man von wo anders als zu Hause arbeiten will

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Wie wird das denn gerechtfertigt? Zum Glück haben wir diese Vorgabe nicht - ich wüsste auch keinen Grund dafür.
Ich arbeite z.B. auch in der Bahn oder nehme an Terminen teil, wenn ich zu Besuch bei meinen Eltern (wohnen ca 500 km entfernt) bin.

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Datenschutz

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Ich arbeite bei einem großen, weltweit tätigen Konzern. Der Firmensitz ist in D und ich selbst bin auch in D angestellt.
Wir dürfen seit kurzem auch im Ausland arbeiten. Allerdings max 10 oder 20 Tage im Jahr (müsste ich nachschauen, war für mich bisher nicht interessant - wenn ich im Urlaub bin, dann bin ich im Urlaub). Es gehen nur bestimmte Länder. Es gibt bei uns ein Tool im Intranet, Personalseite, da kann man das beantragen. Dann wird es entweder genehmigt oder abgelehnt.
Uns wurde auch vom Betriebsrat gesagt, dass das sehr komplex ist, wegen Steuern, wenn man zu lange irgendwo arbeitet, könnte das als weiterer Wohnsitz angesehen werden etc.
Es ging ne ganze Weile, bis das bei uns umgesetzt war.
Also ich kann mir gut vorstellen, dass kleinere Betriebe das nicht schaffen, alles wasserdicht abzuklären.

Darüber hinaus ist auch immer noch das Thema Datenschutz wichtig. Wir dürfen z.b. auch im Zug nicht arbeiten, da kann ja jeder mitlesen.
Und fürs Homeoffice musste ich zusätzliche Regeln unterschreiben. Z.b. dass bestimmte Abstände sichergestellt sind, geeigneter Stuhl etc. - also Thema Ergonomie und Unfallvermeidung (Kabel als Stolperfalle).

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Bei uns sind es seit letztem Jahr 6 Wochen die wir im EU Ausland pro Jahr arbeiten dürfen.
Wir müssen das rechtzeitig ankündigen. Das A1 Formular muss zwangsläufig genehmigt werden. Das ganze Thema ist sehr komplex.

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An der IU ist z. B. bis zu 6 Monate pro Jahr Arbeiten vom Ausland aus möglich...
https://www.iu-careers.com/blog/unser-workflex-benefit/