Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Es geht um folgendes:
Ich arbeite seit einigen Monaten Teilzeit in Elternzeit (20 Stunden), bin wieder schwanger und werde voraussichtlich ein ein paar Wochen ein Beschäftigungsverbot bekommen (sieht zumindest danach aus).
In ein paar Wochen würde die Teilzeit in Elternzeit "auslaufen" und ich würde automatisch wieder meinen Vollzeitvertrag bekommen.
Nun meine Frage: Sollte ich in ein paar Wochen ein Beschäftigungsverbot bekommen, auf welcher Grundlage würde der Lohn gezahlt werden? Zählen die letzten 3 Monate VOR der Schwangerschaft, die letzten 3 Monate vor dem Beschäftungsverbot oder das aktuell zugrundeliegende Gehalt (in diesem Fall dann Vollzeit)?
Und wie verhält sich das mit dem Elterngeld? Zählt das Mutterschutzgeld, dass während des Beschäftigungsverbots gezahlt wird, rein?
Ich hoffe ihr könnt da für mich mal etwas Licht ins Dunkle bringen. 😊
Vielen lieben Dank. 😊

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Das Gehalt was du im BV bekommst wird berechnet anhand der 3 Monate VOR der SS.
Wie es sich bei der Erhöhung der Stunden auf Vollzeit im BV verhält weiß ich nicht genau, ich denke aber das das nicht gewertet wird, immerhin wirst du die Stellenerhöhung ja nie aktiv antreten. Du bist ja dann im BV. Wäre ja auch irgendwie unfair für den AG. Lohnerhöhungen oder Tarifverhandlungen im Gegensatz dazu werden auch währrend des BVs ausgezahlt.
Bei der Elterngeldberechnung deines nächsten Kindes kannst du die Monate mit Elterngeld/Zeit bezug ausklammern. Also zumindest die ersten 14 Lebensmonate. Wenn du jetzt noch Elterngeld beziehst z.b. EG+ und Teilzeitarbeit, würde dein jetziges Gehalt in Teilzeit auch keine Rolle spielen. Der Bemessungszeitraum würde sich dann verschieben auf vor der 1 Geburt. Aber da kann man auch gut anrufen und sich genauer erkundigen bei Unklarheiten.

Bearbeitet von Chrissi297
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Also das Gehalt im BV wird wirklich berechnet anhand der 3 Monate vor der rechnerischer SS. Nicht der tatsächlichen und wenn das mitten im Monst ist , dann wird zur Berechnung der Monat davor genommen. Die ersten Wochen ist man ja gar nicht schwanger , trotzdem befindet man sich wenn man den ersten positiven Test hat ja schon in der 4 ssw. Ich hab z.b. am 24.12 positiv getestet, bin Nachtschwester. Mein BV für Nachtdienste wurde berechnet am September, Oktober, November. Ich arbeite zwar immer noch und bin nicht wirklich im BV bekomme aber ich hab ein indiv. BV für meine Nächte. Und bekomme für den Ausfall meiner Nachtdienste eine pauschale anhand dieser 3 Monate

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Was Zuschläge angeht, hast du Recht mit den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft. Allerdings darfst du im BV nicht schlechter gestellt werden, als wenn du normal gearbeitet hättest, deswegen gilt ab Beginn der geplanten Stundenerhöhung auch das erhöhte Gehalt.
Das ist auch nicht unfair für den Arbeitgeber, da dieser sowieso 100% des Gehaltes von der Versicherung erstattet bekommt.

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Wenn geplant war, dass du Vollzeit arbeitest, bekommst du definitiv auch im BV dein Vollzeitgehalt ab dem Zeitpunkt!!

Für das Elterngeld zählt das Gehalt im BV wie ein normales Gehalt, auf Basis dessen wird dann auch dein neues Elterngeld berechnet.

Wann beginnt dein Mutterschutz? Wenn er spät im Monat beginnt, als zusätzlicher Tip: verzichte darauf, den Monat auszuklammern bei der Elterngeldberechnung. Das kann sich durchaus lohnen, wenn du z.B. vom 1.-26. dein Vollzeitgehalt bekommen hast und dafür ein Teilzeit-Monat wegfällt.

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Warum bekommst du erst in ein paar Wochen das BV?